EU-Ausland Erbrachte Dienstleistung

Erbringen Sie Leistungen für einen Kunden im EU-Ausland und ist die Leistung dort umsatzsteuerpflichtig, tragen Sie diesen Umsatz im Feld 21 der Umsatzsteuer-Voranmeldung ein. Das entsprechende Ertragskonto heißt „Erlöse aus Leistungen, in einem anderen EU-Land steuerpflichtig“.

Beispiel:

Ein deutscher Berater war für ein italienisches Unternehmen tätig. Die Rechnung über 500 Euro wurde ohne Umsatzsteuer ausgestellt, da die Beratung in England umsatzsteuerpflichtig ist.

Übersicht EU-Ausland